Schnellschuss gefährdet Umwelt- und Rechtsstandards
Im Rahmen des «Beschleunigungserlasses» hat das Parlament heute das Verbandsbeschwerderecht der Umweltschutzorganisationen eingeschränkt. Ein beispielloser Vorgang, der die einheitliche Rechtsanwendung in der Schweiz gefährdet und das Umweltrecht schwächt.
«Die Energiewende braucht Lösungen mit Augenmass, nicht überstürzte Abstriche beim Umweltschutz. Wer solche Schnellschüsse beschliesst, gefährdet das Rückgrat einer Energiewende, die unsere Natur respektiert und von breiten Teilen der Bevölkerung getragen wird», sagt Salome Steiner, Geschäftsleiterin von Aqua Viva.
Gemäss dem Beschluss zum Beschleunigungserlass dürfen Umweltschutzorganisationen künftig Beschwerden gegen die 16 Wasserkraftprojekte des Anhangs 2 StromVG nur noch auf kantonaler Ebene einreichen, nicht mehr beim Bundesgericht. Das Bekenntnis zum Verbandsbeschwerderecht war Teil des Stromgesetzes, das am 9. Juni 2024 mit grosser Mehrheit vom Stimmvolk beschlossen wurde. Der Beschluss zum Beschleunigungserlass widerspricht diesem Votum und schwächt das Umweltrecht. Insbesondere weil für die betroffenen Projekte des Anhangs zum Teil noch keine konkreten Planungen vorliegen. Sicher ist bislang nur, dass sie einen enormen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten.
Das Bundesgericht sorgt für die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in der Schweiz, indem es Beschlüsse kantonaler Gerichte prüft und gegebenenfalls korrigiert. Das Bundesgericht wird allerdings nur auf Beschwerde der Betroffenen tätig. Unsere Bäche, Flüsse und Seen können aber nicht für sich selbst sprechen, daher gibt es das Verbandsbeschwerderecht. Wird dieses Recht auf Bundesebene aufgehoben, entfällt die Aufsicht des Bundesgerichts über Teile des Umweltrechts. In der Folge könnte es nicht nur zu unverhältnismässigen Eingriffen in Natur und Landschaft kommen, sondern auch zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Rechtsauslegungen in den Kantonen.
Der Vorschlag des Ständerats zur Beschneidung des Verbandsbeschwerderechts war ein Schnellschuss, eingereicht ohne vorherige Konsultation der zuständigen Fachämter und Kommissionen. Dass das Parlament diesem nun folgt, gefährdet die Rechtssicherheit in der Schweiz. Aqua Viva wird nun die Auswirkungen des Entscheids und den Umgang damit prüfen.
Verbandsbeschwerderecht
Das Verbandsbeschwerderecht (VBR) ermöglicht Umweltschutzorganisationen, der Natur eine Stimme zu geben und zu verhindern, dass Projekte mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft gegen gesetzliche Vorgaben verstossen. Wir zeigen, wie das VBR angewendet wird, warum wir es brauchen und welche Erfolge damit bereits erzielt wurden.
