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Bild: © Mario - stock.adobe.com

Vollzugsdefizit Gewässerschutzgesetz

28. Oktober 2020

Die Schweiz verfügt über ein fundiertes Gewässerschutzgesetz. Rund 30 Jahre nach dessen Inkraftsetzung droht dieser Erfolg zu verblassen. Aktuelle Zahlen belegen: Die Umsetzung verzögert sich auf allen Ebenen. Aqua Viva fordert Politik und Verwaltung angesichts des enomren Vollzugsdefizits endlich zu konsequentem Handeln auf.

Besonders deutlich wird das Vollzugsdefizit anhand der Gewässerraumausscheidung, die bis Ende 2018 hätte erfolgen müssen. Nach einer jüngst im Auftrag des BAFU veröffentlichten Studie haben bis Ende 2019 erst 15 beziehungsweise 13 Prozent (innerhalb bzw. ausserhalb der Bauzone) aller Gemeinden ihre Gewässerräume eigentümerverbindlich ausgeschieden. Mit dervollständigen Zielerreichung wird erst im Jahr 2035 gerechnet – 17 Jahre nach Ablauf dergesetzlichen Frist.

Vergleichbares lässt sich bei der Restwassersanierung beobachten. Obwohl die Sanierungen bis 2012 hätten umgesetzt werden müssen, traf dies Ende 2018 nur für 881 von 1012 (87 Prozent) sanierungspflichtigen Wasserentnahmen zu. Lediglich in neun Kantonen war dieLediglich in neun Kantonen war dieRestwassersanierung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. In den Kantonen Freiburg,Neuenburg und Luzern lag die Sanierungsquote noch bei unter 60 Prozent.

Für die Gewässerrevitalisierung und die Sanierung der Wasserkraft (Fischgängigkeit, Schwall-Sunk und Geschiebe) sind die Fristen zwar noch nicht verstrichen (2080 bzw. 2030), es zeichnetsich aber eine ähnliche Entwicklung ab. So hätten bei einer linearen Vorgehensweise bis Ende 2018 25 Prozent der sanierungspflichtigen Wasserkraftanlagen saniert werden müssen. Laut BAFU wurden bis Ende 2018 jedoch weniger als drei Prozent der Massnahmen umgesetzt.

Aqua Viva Themenheft "Gefahr im Vollzug - Gewässerschutzgesetzt: Stand der Umsetzung"

Aqua Viva Medienmitteilung zum Thema Vollzugsdefizit