Ich staune immer wieder, wie wenig Bevölkerung und Politik über die Nutzung der Schweizer Wasserkraft, der «weissen Kohle», wissen. Man ist zwar stolz darauf, dass die Schweiz dank der Verstromung ihrer Gewässer wenigstens in Sachen Elektrizität ein Stück Unabhängigkeit wahren und aus den Stromexporten Kapital schlagen konnte. Doch was «unser nationales Gut, Elektrizität aus Wasserkraft» (Plakat 1936) aus den Flüssen, Bächen, Auen und Wasserfällen gemacht hat, wird kaum thematisiert. Mit idyllischen Bildern von den Ufern ausnahmsweise einmal voller Stauseen und Begrifflichkeiten wie «Wiederherstellung» oder «Sanierung» und natürlich vor allem mit dem Argument der sauberen, weil nahezu CO2-freien Wasserkraft werden die schon angerichteten Schäden übertüncht und neue verharmlost.
Ausgeblendet wird, dass die grösseren Flüsse wie der Hochrhein oder die Aare längst keine Flüsse mehr sind, sondern Ketten von Stauhaltungen. Kleinere Bäche werden abgeleitet in Stollen, um die Stauseen zu füllen. Und diese «Batterien Europas» braucht es in Zukunft ja wegen der unsteten Produktion von Wind- und Solarstrom erst recht. Voilà! Das rechtfertigt in den Augen vieler, dass auf über 2700 Kilometern in Fluss- und Bachläufen während der meisten Zeit unnatürlich kleine Rinnsale fliessen, wenn überhaupt. Allein um die Grande Dixence zu füllen, wird das Wasser von 35 Gletscherbächen gesammelt und in über 100 Kilometer Stollen zum Stausee geführt. Für die meisten dieser Fassungen gilt heute noch: Restwasser null.
Der Fehler auf dem heroischen Plakat von 1936? Der Wasserfall müsste eigentlich weg, denn er fliesst ja nun im Stollen, damit die Infusion aus den Alpen den Strom ins Mittelland bringen kann. © Grafik: Walter Diggelmann; Sammlung SBB Historic
Schrecklich still
Über Hochwasser berichten die Medien mit bedrohlichen Bildern. Hochwasser tobt und richtet grosse Schäden an – an Werten, welche die Menschen übrigens oft zu nahe ans Gewässer gestellt haben. Darum werden Milliarden investiert in Schutzbauten. Restwasser dagegen hört niemand, und in aller Regel trägt nicht der Mensch Schaden davon, sondern nur diejenigen, die 365 Tage im Jahr in den Gewässern leben müssen: die Fische, Insektenlarven, Kleinkrebse und viele mehr. Oder die indirekt vom Gewässer abhängig sind, wie Uferspinnen, zahlreiche Vogelarten oder eine ganze Vegetationsgesellschaft. Das Verschwinden der ursprünglichen Dynamik eines Gewässers ist schwer zu beschreiben. Vielleicht bringt es eine Frau aus Rheinau auf den Punkt. Sie nahm für sich in Anspruch, das erste Mädchen gewesen zu sein, das die wilden Wellen beim Kloster im Rhein durchschwommen hat. Nach dem Bau des Kraftwerks schrieb sie in einem Brief: «In der Nacht, als das ganze Wasser durch den Stollen geleitet wurde, konnte ich nicht schlafen. Es war schrecklich still. Das Rauschen der Klosterwellen ist erstickt.»
Verwirrung um «Sanierung»
Neben dem Unwissen, wie viele Fliessgewässer von Wasserentnahmen betroffen und geschädigt sind, stelle ich in Gesprächen selbst mit fachkundigen Leuten einen zweiten Punkt fest, der an Irrtum grenzt: «Über 90% der Kraftwerke sind inzwischen restwassersaniert», wird gesagt. Das stimmt. Doch was «saniert» bedeutet, weiss mein Gegenüber nicht. Das heisst nämlich, dass pro Kraftwerk die Abgabe von ungenutztem Wasser lediglich so weit erhöht werden musste, als es ohne Eingriff in die Konzession möglich, «wirtschaftlich tragbar» war. In der Regel bedeutet das, dass der Kraftwerkbetreiber eine Einbusse von rund 5% seines Gewinns schlucken muss, bei unrentablen Kleinkraftwerken noch weniger. Die Folge: Es wird um Franken gerungen und nicht um gewässerökologische Notwendigkeiten. Damit wenigstens einem Gewässer etwas mehr Wasser bleibt, darf bei allen anderen Fassungen desselben Werks oft weiterhin alles Wasser entnommen werden. Im Kanton Tessin zum Beispiel fliesst unterhalb von mehr als zwei Dritteln aller Fassungen kein Tropfen mehr. Wirklich saniert werden können Restwasserstrecken erst, wenn eine neue Konzession fällig wird. Da die alten 80 Jahre laufen, kann das dauern. In Rheinau zum Beispiel bis 2036, bei den oben erwähnten Fassungen für die Grande Dixence bis 2045.
Massive Wasserentnahmen lassen viele Schweizer Flüsse und Bäche zu einem Rinnsal verkommen oder ganz austrocknen. Gelbe und rote Signaturen zeigen Wasserentnahmen für die Wasserkraftnutzung. Rot bedeutet, dass über 50 % der ohnehin schon niedrigen Niedrigwasserabflussmenge Q347 abgeleitet werden. An zahlreichen dieser Stellen ist die Restwassermenge gleich null. Lila Signaturen zeigen andere Wassernutzungen. © Daten: swisstopo, BAFU + Kanton
«… genügt der verfassungsrechtlichen Anforderung noch nicht»
Wenn das Gewässerschutzgesetz (GschG) von 1992 dann endlich vollzogen werden könnte, gibt es dank Ausnahmeregeln Möglichkeiten, dass nicht einmal die formelhaft festgelegte Wassermenge (Art. 31, Abs. 1 GschG) im Gewässer bleiben muss. Dass dieses Minimum nach dem 2. Absatz desselben Artikels erhöht werden muss, wenn es das Überleben des Gewässers und der von ihm abhängigen Lebensgemeinschaften nicht garantieren kann, wird vom Tisch gewischt. Und dass auch dieses Gerade-noch-Überleben «der verfassungsrechtlichen Anforderung, angemessene Restwassermengen zu sichern, noch nicht genügt», hält 1987 die Botschaft zur Revision ebendieses Gesetzes fest.
Klimaschutz nicht gegen Gewässerschutz eintauschen
Ja, die Nutzung der Wasserkraft steht im Spagat zwischen Klimaschutz und Biodiversität. Wer aber darüber hinwegblickt, wie intensiv die Schweiz ihre Gewässer heute schon nutzt oder an vielen Orten übernutzt, macht einen Fehler: Denn Wasserkraft mit schlechten Bedingungen ist kein sauberer Strom, sondern nur Geschäftemacherei auf dem Buckel von Natur und Landschaft. Der Vollzug der 1975 in der Verfassung verankerten «angemessenen Restwassermengen» darf nicht mit weiteren faulen Kompromissen oder gar einer Sistierung, wie auch schon gefordert, unterlaufen werden. Es war immer klar, dass das Instrument der Konzessionen nur eine sehr langfristige Umsetzung des Anliegens zulässt. Die heute schon sehr nutzungsfreundlich interpretierten Regeln zu ändern, noch bevor sie an vielen Orten greifen, wäre fahrlässig.