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Bild: © chayakorn - stock.adobe.com

«Ja» zum Stromgesetz und den gemachten Zusagen in Sachen Naturschutz

Das Stromgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Energiewende und verstärktem Klimaschutz. Aqua Viva empfiehlt daher, am 9. Juni mit «Ja» für das Stromgesetz zu stimmen. Die Umsetzung darf aber nicht zulasten wertvoller Gewässerlebensräume, insbesondere der letzten intakten Auengebiete der Schweiz, geschehen. Aqua Viva wird bei der Umsetzung des Stromgesetzes daher genau darauf achten, dass die politischen Zusagen in Sachen Naturschutz auch tatsächlich eingehalten werden.

  • Das Stromgesetz ist ein politisch und gesellschaftlich notwendiger Kompromiss, um den Klimaschutz in der Schweiz voranzubringen.

  • Mit dem Stromgesetz fördern wir die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz. Damit schützen wir das Klima und senken langfristig den Druck auf unsere Gewässer.

  • Einzelne Regelungen des Stromgesetzes führen zu einer zusätzlichen Belastung der Gewässer, beispielsweise weil Restwasserstrecken in Auen von nationaler Bedeutung ermöglicht werden könnten.

  • Die Zusagen von Seiten der Politik, dass im Rahmen der Umsetzung des Stromgesetzes Schutzgebiete wie Auen nicht wesentlich beeinträchtigt würden, müssen daher zwingend eingehalten werden.

Salome Steiner, Geschäftsleiterin Aqua Viva

Mit dem Stromgesetz wird der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert, insbesondere durch den Bau von Solaranalgen auf Infrastrukturen wie Dächern, Fassaden und Parkplätzen. Das schont die Landschaft und belastet die Umwelt nicht. Darüber hinaus zielt das Gesetz auf die Reduzierung des Stromverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz. Dies legt den Grundstein dafür, den wachsenden Energiebedarf für Gebäude, Verkehr und Industrie mit erneuerbaren Energien zu decken und langfristig den Druck auf unsere Gewässer zu senken.

Trotz dieser dringend benötigten Fortschritte im Bereich des Klimaschutzes bleibt das Stromgesetz ein Kompromiss, der der Natur einiges abverlangt. Aus Sicht des Gewässerschutzes betrifft dies insbesondere die letzten intakten Auengebiete der Schweiz, die teilweise in nahezu unberührten Berglandschaften liegen.

Das «Ja» zum Stromgesetz von Aqua Viva ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung. Angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes akzeptieren wir die möglichen Belastungen für unsere Gewässer, soweit diese sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen und aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz vertretbar sind. Wir tragen überzeugt den politischen und gesellschaftlichen Kompromiss mit, um eine der größten Herausforderungen unserer Zeit anzugehen. Zu diesen Herausforderungen zählt jedoch nicht nur die Bewältigung der Klima- sondern auch der Biodiversitätskrise. Bundesrat Albert Rösti sowie die Kommissionssprecher haben zugesichert, dass Schutzgebiete auch durch das Stromgesetz nicht wesentlich beeinträchtigt und vor allem keine bereits geschützten Auen gefährdet werden. Aqua Viva wird den Bundesrat beim Wort nehmen.

IHR KONTAKT

Salome Steiner

Salome Steiner

Geschäftsleiterin

+41 52 510 14 50

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