Skip to main content

Bild: © Stephanie Jud - stock.adobe.com 

26. September 2025

Beschleunigungserlass: Schnellschuss gefährdet Umwelt- und Rechtsstandards

Im Rahmen des «Beschleunigungserlasses» hat das Parlament am 26. September 2025 das Verbandsbeschwerderecht der Umweltschutzorganisationen eingeschränkt. Ein beispielloser Vorgang, der die einheitliche Rechtsanwendung in der Schweiz gefährdet und das Umweltrecht schwächt.


«Die Energiewende braucht Lösungen mit Augenmass, nicht überstürzte Abstriche beim Umweltschutz. Wer solche Schnellschüsse beschliesst, gefährdet das Rückgrat einer Energiewende, die unsere Natur respektiert und von breiten Teilen der Bevölkerung getragen wird»

Salome Steiner, Geschäftsleiterin von Aqua Viva

Gemäss dem Beschluss zum Beschleunigungserlass dürfen Umweltschutzorganisationen künftig Beschwerden gegen die 16 Wasserkraftprojekte des Anhangs 2 StromVG nur noch auf kantonaler Ebene einreichen, nicht mehr beim Bundesgericht. Das Bekenntnis zum Verbandsbeschwerderecht war Teil des Stromgesetzes, das am 9. Juni 2024 mit grosser Mehrheit vom Stimmvolk beschlossen wurde. Der Beschluss zum Beschleunigungserlass widerspricht diesem Votum und schwächt das Umweltrecht. Insbesondere weil für die betroffenen Projekte des Anhangs zum Teil noch keine konkreten Planungen vorliegen. Sicher ist bislang nur, dass sie einen enormen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten.

Das Bundesgericht sorgt für die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in der Schweiz, indem es Beschlüsse kantonaler Gerichte prüft und gegebenenfalls korrigiert. Das Bundesgericht wird allerdings nur auf Beschwerde der Betroffenen tätig. Unsere Bäche, Flüsse und Seen können aber nicht für sich selbst sprechen, daher gibt es das Verbandsbeschwerderecht. Wird dieses Recht auf Bundesebene aufgehoben, entfällt die Aufsicht des Bundesgerichts über Teile des Umweltrechts. In der Folge könnte es nicht nur zu unverhältnismässigen Eingriffen in Natur und Landschaft kommen, sondern auch zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Rechtsauslegungen in den Kantonen.

Der Vorschlag des Ständerats zur Beschneidung des Verbandsbeschwerderechts war ein Schnellschuss, eingereicht ohne vorherige Konsultation der zuständigen Fachämter und Kommissionen. Dass das Parlament diesem nun folgt, gefährdet die Rechtssicherheit in der Schweiz. Aqua Viva wird nun die Auswirkungen des Entscheids und den Umgang damit prüfen. 

Ihr Kontakt

Salome Steiner

Salome Steiner

Geschäftsleiterin

+41 52 510 14 50

Mehr Gewässernews

Fachtagung Wasserqualität 2026 – Rückblick

Wie steht es um die Wasserqualität der Schweizer Gewässer, und was braucht es für wirksame Verbesserungen? Unsere Fachtagung bot Einblicke in die aktuelle Lage, Praxisbeispiele und Perspektiven aus Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft.

Fotowettbewerb Auenlandschaften

Ob verzweigte Flussarme, Kiesbänke, Auenwald oder eine Libelle – 22 Finalbilder zeigen die Schönheit und Vielfalt der Schweizer Auenlandschaften. Jetzt sind Sie gefragt: Stimmen Sie für Ihr Lieblingsbild ab und helfen Sie mit, die schönsten Aufnahmen zu küren.

Home River Bioblitz 2026 Rückschau

Vom 18. bis 20. September nahm Aqua Viva am Home River Bioblitz (HRB) teil – der weltweiten Citizen-Science-Initiative zur Erfassung von Tieren, Pflanzen und Pilzen in und rund um Flüsse. Mit über 1.900 Erfassungen trugen Menschen aus der ganzen Schweiz zu einem erweiterten Bild der Artenvielfalt bei.

Über den Atlantik rudern und Schweizer Gewässer schützen

Im Dezember 2027 rudert das vierköpfige Team von Diamond Row über den Atlantik. Als Partner von Aqua Viva unterstützt Diamond Row unsere Arbeit für den Schutz und die Aufwertung der Schweizer Gewässer.